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INCOME MERSIN Antwort

Welche Art von Immobilien eignet sich für eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei?

Um eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für Immobilien - KISA DÖNEM (B) - zu beantragen, muss die Immobilie mehrere Bedingungen erfüllen.

Die Immobilie muss folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Wohnen;
  • eingetragen auf den Namen des Antragstellers;
  • bewohnbar;
  • von einem Ausländer speziell zum Wohnen genutzt, nicht zur Vermietung und Einkommenserzielung;
  • Die Kosten einer Wohnimmobilie betragen am Kaufdatum mindestens 200.000 US-Dollar, umgerechnet in türkische Lira
  • sich in einem offenen Bereich befinden

Auch wenn der Antragsteller über mehrere Wohnungen verfügt, werden Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis jeweils nur für eine Wohnung gestellt, wobei der Wert im Katasterwert (TAPU) mit mindestens 200.000 Lira zum Wechselkurs am Tag der Ausstellung des TAPU angegeben wird.

Das bedeutet, dass es möglich ist, in der Türkei eine Wohnung für weniger als 200.000 US-Dollar zu kaufen, ein solcher Kauf sollte jedoch nicht als Grundlage für eine auf Immobilien basierende Aufenthaltserlaubnis angesehen werden.